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Differenzbesteuerung für Händler und Reseller: Grundlagen und korrekte Rechnung

Bei der Differenzbesteuerung zahlst du Umsatzsteuer nur auf deine Marge statt auf den vollen Verkaufspreis. Wann § 25a UStG (DE) und § 24 UStG 1994 (AT) gelten, wie die Rechnung aussehen muss und welche Fallen Reseller kennen sollten.

4 Min. Lesezeit

Du kaufst ein gebrauchtes iPhone von einer Privatperson für 400 Euro und verkaufst es für 640 Euro weiter. Musst du jetzt auf die vollen 640 Euro Umsatzsteuer abführen? Zum Glück nicht: Für genau diesen Fall gibt es die Differenzbesteuerung. Versteuert wird nur deine Marge - die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Wer gewerblich mit Gebrauchtware handelt, ob Secondhand-Laden, Refurbished-Elektronik oder An- und Verkauf, kommt an dieser Regel nicht vorbei. Sie steht in Deutschland in § 25a UStG und in Österreich in § 24 UStG 1994.

Warum gibt es die Differenzbesteuerung überhaupt?

Das Problem ist eine drohende Doppelbesteuerung. Ein Neugerät wurde beim ersten Verkauf bereits voll mit Umsatzsteuer belastet. Kauft ein Händler es später von einer Privatperson zurück, steckt diese Steuer noch im Preis - aber der Händler bekommt keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer und kann daher keine Vorsteuer abziehen. Müsste er beim Weiterverkauf den vollen Preis versteuern, würde derselbe Gegenstand ein zweites Mal komplett besteuert.

Die Lösung: Der Staat besteuert nur den Wert, den der Händler selbst hinzufügt - seine Handelsspanne. Deshalb heißt das Verfahren auch Margenbesteuerung.

Wer darf die Differenzbesteuerung anwenden?

Beide Gesetze verlangen zwei Dinge:

  • Du bist Wiederverkäufer. Das heißt: Du handelst gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen oder versteigerst sie im eigenen Namen. Der gelegentliche Privatverkauf zählt nicht.
  • Beim Einkauf ist keine abziehbare Vorsteuer angefallen. Typische Quellen: Privatpersonen, Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer-Ausweis oder andere Händler, die selbst differenzbesteuert verkauft haben.

Kaufst du dagegen Ware regulär mit ausgewiesener Umsatzsteuer ein, gilt die normale Besteuerung - dann hast du ja den Vorsteuerabzug und brauchst die Sonderregel nicht.

Wie wird gerechnet? Ein Beispiel

Bemessungsgrundlage ist der Betrag, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis übersteigt. Wichtig: Aus dieser Marge wird die Umsatzsteuer herausgerechnet, sie ist also ein Bruttobetrag. Es gilt immer der Normalsteuersatz - 19 Prozent in Deutschland, 20 Prozent in Österreich.

Das iPhone-Beispiel, einmal für beide Länder:

Deutschland (§ 25a UStG) Österreich (§ 24 UStG 1994)
Einkauf von privat 400,00 € 400,00 €
Verkaufspreis 640,00 € 640,00 €
Marge (brutto) 240,00 € 240,00 €
Umsatzsteuer 240 × 19/119 = 38,32 € 240 × 20/120 = 40,00 €

Zum Vergleich: Bei Regelbesteuerung auf den vollen Verkaufspreis wären in Deutschland 102,18 Euro fällig - die Differenzbesteuerung spart hier fast zwei Drittel der Steuer.

Wie muss die Rechnung aussehen?

Hier passieren die meisten Fehler. Zwei Regeln sind zwingend:

  • Keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Auf einer differenzbesteuerten Rechnung darf kein Steuerbetrag und kein Steuersatz stehen. Weist du trotzdem Umsatzsteuer aus, schuldest du sie zusätzlich - in Deutschland wegen unrichtigen Ausweises nach § 14c UStG.
  • Pflichthinweis auf die Sonderregelung. In Deutschland schreibt § 14a Abs. 6 UStG die Formulierung "Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung" vor (bei Kunst bzw. Sammlungsstücken entsprechend "Kunstgegenstände/Sonderregelung" oder "Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung"). Österreich verlangt in § 24 Abs. 7 UStG 1994 denselben Hinweis auf die Differenzbesteuerung.

Die Konsequenz für deinen Kunden: Er kann aus dem Kauf keine Vorsteuer ziehen - es steht ja keine Steuer auf der Rechnung. Für Privatkunden ist das egal, für Geschäftskunden nicht. Genau deshalb erlauben beide Gesetze den Verzicht im Einzelfall: Du kannst jeden einzelnen Verkauf stattdessen regulär versteuern, etwa wenn ein vorsteuerabzugsberechtigter Geschäftskunde kauft und du den vollen Steuerausweis brauchst.

Was ist die Gesamtdifferenz - und wo liegen die Grenzen?

Wer viele günstige Artikel handelt (Flohmarktware, Bücher, Kleinelektronik), müsste eigentlich für jedes Teil einzeln Einkaufs- und Verkaufspreis gegenüberstellen. Die Vereinfachung: die Gesamtdifferenz. Dabei stellst du alle Einkäufe und Verkäufe einer Periode gegenüber und versteuerst den Saldo. Erlaubt ist das nur für Gegenstände mit niedrigem Einkaufspreis - und hier unterscheiden sich die Länder deutlich:

  • Deutschland: Einkaufspreis bis 750 Euro pro Gegenstand (§ 25a Abs. 4 UStG, angehoben von 500 Euro durch das Jahressteuergesetz 2024, gültig seit 1.1.2025).
  • Österreich: Einkaufspreis bis 220 Euro pro Gegenstand (§ 24 Abs. 5 UStG 1994).

Welche Fallen sollten Reseller kennen?

  • Innergemeinschaftlicher Einkauf: Hast du die Ware steuerfrei als innergemeinschaftliche Lieferung aus einem anderen EU-Land bezogen, ist die Differenzbesteuerung ausgeschlossen. Neufahrzeuge aus der EU sind generell ausgenommen.
  • Einkaufspreis dokumentieren: Ohne belegten Einkaufspreis keine Marge. Beim Ankauf von privat gibt es keine Rechnung - du brauchst also Ankaufsbelege oder Verträge mit Name, Datum, Gegenstand und Preis. Fehlt der Nachweis, schätzt das Finanzamt selten zu deinen Gunsten.
  • Kunstgegenstände (DE): Ist der Einkaufspreis nicht ermittelbar oder unbedeutend, setzt § 25a Abs. 3 UStG die Marge pauschal mit 30 Prozent des Verkaufspreises an.
  • Kleinunternehmer: Bist du Kleinunternehmer, stellst du ohnehin keine Umsatzsteuer in Rechnung - die Differenzbesteuerung spielt für dich erst ab dem Wechsel zur Regelbesteuerung eine Rolle. Dann aber sofort: Der Umstieg ohne saubere Einkaufsdokumentation wird teuer.
  • Mischbetrieb sauber trennen: Regulär eingekaufte Neuware und differenzbesteuerte Gebrauchtware müssen in der Buchhaltung getrennt laufen - pro Artikel entscheidet der Einkaufsweg über die Besteuerung.

Lohnt sich die Differenzbesteuerung immer?

Fast immer dann, wenn du ohne Vorsteuer einkaufst und an Privatkunden verkaufst - das ist der Kernfall, für den sie gebaut wurde. Verkaufst du überwiegend an Unternehmen, die Vorsteuer ziehen wollen, kann der fallweise Verzicht die bessere Wahl sein. Entscheidend ist, dass dein System beides abbilden kann: pro Verkauf die richtige Besteuerung, die richtige Rechnungsformulierung und ein lückenloser Einkaufsnachweis.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall sprich mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.

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