Abschreibungen (AfA / GWG)AT/DE

GWG oder AfA: geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben

Laptop, Bürostuhl, Werkzeug: Kleine Anschaffungen kannst du oft sofort abschreiben statt über Jahre. In Deutschland liegt die GWG-Grenze 2026 bei 800 Euro netto, in Österreich bei 1.000 Euro - und mit der neuen degressiven AfA gibt es in beiden Ländern zusätzliche Hebel. Alle Grenzen, Paragrafen und Fallen.

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Du kaufst einen Laptop für 750 Euro netto - und darfst ihn im selben Jahr komplett von der Steuer absetzen. Oder du kaufst ihn für 850 Euro und schreibst ihn über drei Jahre ab. Klingt willkürlich, ist aber Gesetz: Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) entscheidet, ob eine Anschaffung sofort als Betriebsausgabe zählt oder über die Nutzungsdauer verteilt wird. Hier liest du, welche Grenzen 2026 in Deutschland und Österreich gelten, wann sich welche Variante lohnt - und welche Fallen dich echtes Geld kosten.

Was ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut überhaupt?

Ein GWG ist ein bewegliches, abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, das selbstständig nutzbar ist und dessen Anschaffungskosten unter der gesetzlichen Grenze liegen. "Selbstständig nutzbar" ist die wichtigste Hürde: Ein Laptop funktioniert allein - er ist GWG-fähig. Ein Monitor braucht einen Rechner - er ist es nach klassischer Lesart nicht und wird normal abgeschrieben. Typische GWG-Kandidaten: Laptops, Smartphones, Bürostühle, Schreibtische, Werkzeug, Kaffeemaschine fürs Büro.

Wichtig für die Grenze: Sie bezieht sich immer auf den Nettobetrag - in Deutschland auch dann, wenn du als Kleinunternehmer gar keinen Vorsteuerabzug hast (§ 9b Abs. 1 EStG). In Österreich gilt das nicht: Dort zählt der Nettobetrag nur, wenn ein Vorsteuerabzug zusteht - Kleinunternehmer müssen die Grenze auf den Bruttopreis beziehen.

Welche Grenzen gelten 2026 in Deutschland?

Die GWG-Grenze in Deutschland liegt 2026 unverändert bei 800 Euro netto (§ 6 Abs. 2 EStG, Stand seit 1.1.2018). Die im Entwurf des Wachstumschancengesetzes geplante Erhöhung auf 1.000 Euro wurde aus dem verkündeten Gesetz gestrichen - wer mit der höheren Grenze plant, plant falsch.

Neben der Sofortabschreibung gibt es den Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG): Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 Euro netto kannst du in einen Jahres-Pool einstellen, der pauschal über fünf Jahre aufgelöst wird - gleichmäßig, ohne Rücksicht auf tatsächliche Nutzungsdauer oder vorzeitigen Abgang. Der Haken: Die Wahl gilt einheitlich für alle Zugänge des Jahres in dieser Preisklasse. Du kannst also nicht den Laptop sofort abschreiben und den Bürostuhl in den Pool legen. Für die meisten kleinen Unternehmen ist die Kombination "bis 800 Euro sofort, darüber normale AfA" die flexiblere Wahl.

Für IT gibt es einen Extra-Hebel: Computerhardware und Software kannst du laut BMF-Schreiben vom 22.2.2022 mit einer Nutzungsdauer von nur einem Jahr abschreiben - faktisch eine Sofortabschreibung ohne Preisgrenze, auch für den 2.500-Euro-Rechner.

Was bringt der neue Investitionsbooster?

Mit dem Investitionssofortprogramm 2025 ist die degressive AfA zurück: Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1.7.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft werden, darfst du degressiv mit bis zu 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert abschreiben (§ 7 Abs. 2 EStG). Das lohnt sich bei teureren Anschaffungen mit längerer Nutzungsdauer: Eine Maschine für 20.000 Euro bringt im ersten Jahr 6.000 Euro Abschreibung statt - bei acht Jahren linear - 2.500 Euro. Kombinierbar ist das mit der Sonderabschreibung nach § 7g EStG (40 Prozent für kleinere Betriebe mit Gewinn bis 200.000 Euro) - damit sind im ersten Jahr bis zu 70 Prozent der Kosten absetzbar.

Merke die Reihenfolge der Hebel: erst GWG-Check (bis 800 Euro sofort), dann IT-Regel (ein Jahr, ohne Grenze), dann degressive AfA plus gegebenenfalls § 7g für alles Größere.

Welche Grenzen gelten in Österreich?

In Österreich liegt die GWG-Grenze seit 1.1.2023 bei 1.000 Euro (§ 13 EStG 1988). Die Netto-Brutto-Frage ist hier entscheidend: Steht dir ein Vorsteuerabzug zu, gilt die Grenze netto - als umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer musst du sie brutto rechnen. Ein Kauf um 1.150 Euro brutto (958 Euro netto) ist für den regelbesteuerten Unternehmer ein GWG, für den Kleinunternehmer nicht.

Auch Österreich kennt die degressive AfA: bis zu 30 Prozent vom Restbuchwert, wahlweise statt linearer Abschreibung (§ 7 Abs. 1a EStG 1988). Und eine Besonderheit, die es in Deutschland seit 2004 nicht mehr gibt: die Halbjahresregel (§ 7 Abs. 2 EStG 1988). Nutzt du ein Wirtschaftsgut im ersten Jahr länger als sechs Monate, gibt es die volle Jahres-AfA - bei Anschaffung im zweiten Halbjahr die halbe. Ein Kauf im Dezember bringt also noch eine halbe Jahresabschreibung, während in Deutschland monatsgenau gezwölftelt wird (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).

Sofort abschreiben oder verteilen - was ist besser?

Sofortabschreibung ist kein Automatismus, sondern ein Wahlrecht - und die richtige Antwort hängt von deinem Gewinn ab. Drei Faustregeln:

Gutes Jahr = sofort abschreiben. Jeder sofort abgesetzte Euro senkt den Gewinn dort, wo dein Steuersatz gerade hoch ist. Das ist der Normalfall.

Schwaches Jahr = verteilen kann klüger sein. Wenn dein Gewinn ohnehin unter dem Grundfreibetrag liegt, verpufft die Sofortabschreibung wirkungslos. Normale AfA verschiebt Abschreibungsvolumen in künftige, hoffentlich bessere Jahre. In Deutschland zwingt dich bei GWG allerdings niemand zur Sofortabschreibung - normale AfA über die Nutzungsdauer ist immer erlaubt.

Liquidität schlägt Optik. Die Abschreibungsart ändert nichts daran, wann das Geld dein Konto verlässt - nur wann die Steuerersparnis kommt. Wer knapp bei Kasse ist, holt sie sich so früh wie möglich.

Welche Fallen kosten wirklich Geld?

Falle 1: Brutto-Netto-Verwechslung. In Deutschland gilt die 800-Euro-Grenze netto für alle, in Österreich nur bei Vorsteuerabzug. Ein österreichischer Kleinunternehmer, der ein 1.100-Euro-Gerät als GWG bucht, hat ein Problem bei der nächsten Prüfung.

Falle 2: "Selbstständig nutzbar" ignoriert. Monitor, Drucker ohne Kopierfunktion, Maschinenteile - nicht selbstständig nutzbar, kein GWG, egal wie billig. Das Finanzamt kennt diese Klassiker.

Falle 3: Anlageverzeichnis vergessen. Auch sofort abgeschriebene GWG gehören dokumentiert - in Deutschland ist für Wirtschaftsgüter über 250 Euro ein besonderes Verzeichnis Pflicht (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG), sofern die Angaben nicht aus der Buchführung ersichtlich sind.

Falle 4: Sammelposten-Bindung übersehen. Wer sich in Deutschland für den Pool entscheidet, bindet alle 250-bis-1.000-Euro-Zugänge des Jahres - und der Pool läuft stur fünf Jahre weiter, selbst wenn das Gerät nach einem Jahr kaputt ist.

Kurz: Bis 800 Euro (DE) beziehungsweise 1.000 Euro (AT) netto ist die Sofortabschreibung fast immer dein Freund, für IT gilt in Deutschland die Ein-Jahres-Regel ohne Preisgrenze, und für größere Investitionen sind degressive AfA und Sonderabschreibung bis Ende 2027 so attraktiv wie lange nicht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall sprich mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.

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