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Kleinunternehmerregelung in Deutschland: § 19 UStG, Grenzen und Fallen

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG seit 2025: die neuen Grenzen von 25.000 und 100.000 Euro, was beim Überschreiten passiert, und die Fallen, die dich echtes Geld kosten.

4 Min. Lesezeit

Die Kleinunternehmerregelung ist der einfachste Steuer-Deal für kleine Betriebe in Deutschland: keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen, keine laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen, deutlich weniger Bürokratie. Der Preis dafür ist der Verzicht auf den Vorsteuerabzug. Zum 1. Januar 2025 hat der Gesetzgeber die Regelung mit dem Jahressteuergesetz 2024 komplett neu gefasst - großzügiger, aber mit ein paar Fallen, die man kennen muss. Hier ist der aktuelle Stand.

Die zwei Grenzen: 25.000 und 100.000 Euro

Kleinunternehmer bist du, wenn dein Umsatz zwei Grenzen einhält (§ 19 UStG in der Fassung seit dem 1.1.2025):

  • Vorjahr: maximal 25.000 Euro Gesamtumsatz (vorher 22.000 Euro).
  • Laufendes Jahr: maximal 100.000 Euro Gesamtumsatz (vorher 50.000 Euro, und nur als Prognose).

Beide Grenzen müssen passen. Lag dein Umsatz im Vorjahr über 25.000 Euro, bist du im laufenden Jahr kein Kleinunternehmer mehr - unabhängig davon, wie wenig du dieses Jahr machst.

Wichtig ist wie immer: Es zählt der Umsatz, nicht der Gewinn. Wer 90.000 Euro einnimmt und 70.000 Euro Ausgaben hat, macht kaum Gewinn, liegt aber klar im relevanten Umsatzbereich.

Was 2025 wirklich neu ist: eine echte Steuerbefreiung

Der wichtigste Unterschied ist technisch, wirkt sich aber praktisch aus. Bis 2024 wurde bei Kleinunternehmern die Umsatzsteuer nur nicht erhoben. Seit 2025 sind ihre inländischen Umsätze nach § 19 Abs. 1 UStG echt umsatzsteuerbefreit - ohne Recht auf Vorsteuerabzug. Das Bundesfinanzministerium hat die Details dazu im BMF-Schreiben vom 18. März 2025 geregelt.

Für dich heißt das: Deine Leistung ist steuerfrei, du weist keine Umsatzsteuer aus, und auf der Rechnung steht ein Hinweis auf die Steuerbefreiung statt einer Steuerzeile. Der Systemwechsel klingt nach Formsache, entscheidet aber zum Beispiel darüber, wie deine Rechnung korrekt aussieht.

Die Falle: die 100.000-Euro-Grenze schlägt sofort zu

Das ist der Punkt, an dem sich Deutschland von der österreichischen Regelung unterscheidet, und der Punkt, der teuer werden kann. Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000 Euro, entfällt die Steuerbefreiung sofort - ab genau dem Umsatz, der die Grenze sprengt. Es gibt keinen Toleranzpuffer und keine Schonfrist bis zum Jahresende.

Ein Beispiel: Du stehst bei 99.000 Euro und schreibst eine Rechnung über 4.000 Euro. Diese Rechnung führt dich über die Grenze - und ab ihr bist du regelbesteuert. Auf diesen und jeden weiteren Umsatz des Jahres musst du Umsatzsteuer berechnen und abführen. Die Umsätze davor bleiben steuerfrei. Wer die Grenze nicht laufend im Blick hat, entdeckt den Wechsel erst beim Steuerberater - und muss die Umsatzsteuer dann aus der eigenen Tasche nachzahlen, weil sie auf der Rechnung an den Kunden gefehlt hat.

Weitere Fallen: Neugründung, falscher Steuerausweis, Verzicht

Drei Stolpersteine, die immer wieder Geld kosten:

  1. Neugründung ohne Vorjahr. Startest du dieses Jahr, gilt sofort die Grenze von 25.000 Euro als absolute Zahl. Die frühere Hochrechnung auf einen Jahresumsatz gibt es nicht mehr - auch wer erst im November startet, hat nur diese 25.000 Euro Spielraum.
  2. Trotzdem Umsatzsteuer ausweisen. Weist du als Kleinunternehmer Umsatzsteuer offen aus, schuldest du sie kraft Rechnungslegung nach § 14c UStG - selbst wenn du sie nie hättest verrechnen müssen. Du zahlst Steuer, die du dir hättest sparen können.
  3. Der Verzicht bindet fünf Jahre. Du kannst freiwillig auf die Befreiung verzichten (Option zur Regelbesteuerung), um Vorsteuer zu ziehen. Diese Entscheidung bindet dich aber für fünf Kalenderjahre - also gut rechnen, bevor du sie triffst.

E-Rechnung und die neue EU-Regelung

Zwei Punkte, die 2025 dazugekommen sind. Erstens die E-Rechnung: Kleinunternehmer sind von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen, ausgenommen (Jahressteuergesetz 2024). Empfangen können musst du strukturierte E-Rechnungen aber trotzdem seit dem 1.1.2025 - die Details dazu stehen in unserem Fahrplan zur E-Rechnungspflicht.

Zweitens die EU-weite Kleinunternehmerregelung nach dem neuen § 19a UStG: Wer auch in anderen EU-Ländern Umsätze macht, kann die Befreiung dort ebenfalls nutzen, wenn der EU-weite Jahresumsatz 100.000 Euro nicht übersteigt und eine besondere Kleinunternehmer-Identifikationsnummer (mit dem Zusatz „-EX") vorliegt.

Lohnt sich die Regelung für dich?

Die Regelung spielt ihre Stärke aus, wenn:

  • deine Kunden vor allem Privatpersonen sind - die können ohnehin keine Vorsteuer abziehen, dein Preis ist also effektiv rund 19 Prozent günstiger als beim regelbesteuerten Mitbewerber, und
  • du wenig Vorleistungen einkaufst, der fehlende Vorsteuerabzug also kaum wehtut.

Umgekehrt: Bei hohen Anfangsinvestitionen oder reinen Geschäftskunden kann der Verzicht auf die Befreiung wirtschaftlich besser sein, weil du dann die Vorsteuer aus deinen Einkäufen zurückholst. Rechne das einmal ehrlich durch, statt es aus dem Bauch zu entscheiden.

Fazit

Die Kleinunternehmerregelung 2025+ ist großzügiger geworden - 25.000 Euro im Vorjahr, 100.000 Euro im laufenden Jahr, dazu eine echte Steuerbefreiung und eine EU-Option. Der Haken sitzt in der 100.000-Euro-Grenze, die ohne Puffer und mitten im Jahr zuschlägt. Behalte deinen Umsatz laufend im Blick statt erst im Dezember, weise nie versehentlich Umsatzsteuer aus, und kalkuliere einmal sauber, ob dich der fehlende Vorsteuerabzug mehr kostet als dir die Einfachheit bringt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall sprich mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.

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